Küchenräume Rollstuhlgerecht planen.

Damit Rollstuhlbenutzer alle Einrichtungen der Wohnung nutzen können, müssen besonders bei der Planung und Einrichtung
des Küchenraumes die Bewegungsmöglichkeiten mit dem Rollstuhl und der Greifbereich vom Rollstuhl aus sehr sorgfältig berücksichtigt werden. Neben dem Vorhandensein ausreichender Stellflächen für Einrichtungsteile ist für den auf den Rollstuhl angewiesenen Nutzer die Unterfahrbarkeit von Arbeitsplatte, Herd und Spüle zwingend notwendig.
Vor Einrichtungsteilen muss die volle Bewegungsfläche von 150 cm Tiefe eingehalten werden.

 

     
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