Rampen für Rollstuhlfahrer.

Für Rollstuhlbenutzer ist bei Rampen vor allem deren Gefälle bedeutend.
Nach DIN 18025 Teil 1 darf das Gefälle maximal 6 % betragen.
Auf erforderliche Zwischenpodeste alle 6 m wird hingewiesen.
Nicht allein Rollstuhlbenutzer schätzen Rampen mit geringem Gefälle, auch betagte, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen können so Höhendifferenzen überwinden.


     
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